In Deutschland ist nach
§325 HGB jede Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) und nach
§264a HGB jede Personenhandelsgesellschaft ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger (für jeden abrufbar unter
www.unternehmensregister.de) zu veröffentlichen. Der Umfang der zu veröffentlichenden Angaben richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens (
§267 HGB).
Auf Basis dieser frei zugänglichen Informationen soll hier in loser Folge die wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Situation der aus kommunalpolitischer Sicht bedeutsamsten in Bienenbüttel ansässigen Unternehmen (soweit sie der Publizitätspflicht unterliegen) aufgezeigt werden.
Der mit Abstand größte Gewerbesteuerzahler ist (auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011) die Almased Wellness GmbH. Leider hat dieses Unternehmen seine gesetzlichen Publizitätspflichten für die Abschlußstichtage 31.12.2013 und 31.12.2014 nicht erfüllt. Eine diesbezügliche Anfrage bei Almased blieb unbeantwortet.
Auf Nachfrage beim zuständigen
Bundesamt für Justiz wurde mir mitgeteilt, daß bereits von Amts wegen (d.h. schon vor meiner Anfrage) ein
Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB eingeleitet worden war. Die angedrohten Ordnungsgelder bewegen sich in einem Rahmen von EUR 2.500 bis EUR 25.000 und sind für ein Unternehmen wie Almased "Peanuts". Es besteht also wenig Hoffnung, daß es kurz- oder mittelfristig seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.
In folgendem Dokument sind die Daten aus den verfügbaren Jahren 2005 bis 2012 zusammengefaßt:
almased2012.pdf (PDF; ca. 50 kB)
Sie zeichnen das Bild eines vollständig eigenfinanzierten Unternehmens mit sehr hohen liquiden Mitteln (€ 10,6 Mio. Kassenbestand zum 31.12.2012 bei nahezu ausgeglichenem Saldo aus Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten), das dabei im betrachteten Zeitraum in der Lage war, € 23 Mio. an den/die Gesellschafter auszuschütten.
Schreibt man die letzten publizierten Umsatzdaten aus 2006 mit den jährlich weiterhin veröffentlichten Umsatzsteigerungsraten fort, so kann man eine Rohertragsmarge von langfristig 66% und eine EBIT-Marge von zuletzt 18% ermitteln.
Die Aufwendungen fallen zum weitaus größten Teil in (externem) Vertrieb und Marketing an, die Personalkosten (im Schnitt 14 Mitarbeiter) machen weniger als 4% der Gesamtkosten aus. Auch das in Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen o.ä. gebundene Anlagevermögen ist im Vergleich zur Bilanzsumme extrem gering.
Update 14.09.2016: Im obigen Tabellenblatt wurde ursprünglich ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380% verwendet. Tatsächlich beträgt der Hebesatz jedoch nur 360%. Dies ist nun korrigiert.
Update 09.12.2017: Einarbeitung des jetzt vorliegenden Abschlusses zum 31.12.2016