Aus Zeitgründen muß die Darstellung der Verschuldung der Gemeinde Bienenbüttel leider etwas knapper ausfallen:
Zum 31.12.2015 betrug sie laut Tabelle K9600051 beim LSN insgesamt 9.061.000 €, das sind pro Einwohner 1.373 € bei einer Einwohnerzahl von 6.600. Vergleicht man diese pro-Kopf-Verschuldung mit der anderer Einheits- und Samtgemeinden in Niedersachsen, so kommt man zu folgendem Ergebnis:
Die n=156 Einheitsgemeinden weisen eine durchschnittliche pro-Kopf-Verschuldung von 939 € auf, der Median beträgt 758 €. Bienenbüttel liegt mit seiner pro-Kopf-Verschuldung von 1.373€ am unteren Ende des oberen Viertels aller Einheitsgemeinden, d.h. 75% aller Einheitsgemeinden Niedersachsens haben eine geringere und 25% eine höhere pro-Kopf-Verschuldung als Bienenbüttel.
Die n=122 Samtgemeinden weisen eine durchschnittliche pro-Kopf-Verschuldung von 894 € auf bei einem Media von 683 €. Wäre Bienenbüttel eine Samtgemeinde, so läge sie mit ihrer pro-Kopf-Verschuldung knapp am unteren Ende des oberen Fünftels aller Samtgemeinden.
Diese eher schlechte Stellung der Gemeinde Bienenbüttel wird relativiert durch die recht hohe Finanzkraft. Adjustiert man die pro-Kopf-Verschuldung der Einheits- und Samtgemeinden mit ihrer Finanzkraft (d.h. dem Quotienten aus Bedarfs- und Steuermeßzahl), so liegt Bienenbüttel ziemlich genau auf dem Median der Einheits- und Samtgemeinden, d.h. etwa die Hälfte ist höher verschuldet, die andere Hälfte geringer verschuldet als Bienenbüttel.
Auch aus dieser Metrik läßt sich also kein Fusionsdruck herleiten.
Mit diesem Beitrag endet die Serie mit den Faktenchecks zum angeblichen Fusionsdruck.
Saturday, October 1. 2016
Faktencheck: Fusionsdruck? (3)
Eine gute Metrik für die Finanzkraft der Gemeinden ist das Verhältnis aus Steuerkraftmeßzahl (und zwar diejenige von beiden, die für die Berechnung von Zuweisungen verwendet wird) und Bedarfsmeßzahl. Zu den Begriffen vergleiche meine Ausführungen an dieser Stelle. Dieses Verhältnis findet direkten Eingang in die Entscheidung, ob eine Gemeinde Schlüsselzuweisungen erhält oder nicht oder ggf. sogar "überschüssige" Finanzmittel in Form der Finanzausgleichsumlage abführen muß.
Tabelle K9700173 beim LSN enthält diese Informationen, wir verwenden hier die Daten für das Haushaltsjahr 2015. Die Klassifikation der Gemeinden erfolgt wie im früheren Artikel beschrieben, die Gruppen werden aus dem o.g. dimensionslosen Quotienten in jeweils 0,25 großen Intervallen gebildet.
Für die Einheitsgemeinden und Flecken (n=156) ergibt sich eine mittlerer Wert von 0,81 und ein Median von 0,72. Die stärkste Gemeinde besitzt ein Finanzkraftverhältnis von 2,61, die schwächste eines von 0,38.
Für die Samtgemeinden (n=122) ergibt sich eine mittlerer Wert von 0,72 und ein Median von 0,67. Die stärkste Samtgemeinde weist ein Finanzkraftverhältnis von 1,50 auf, die schwächste eines von 0,43. Continue reading "Faktencheck: Fusionsdruck? (3)" »
Tabelle K9700173 beim LSN enthält diese Informationen, wir verwenden hier die Daten für das Haushaltsjahr 2015. Die Klassifikation der Gemeinden erfolgt wie im früheren Artikel beschrieben, die Gruppen werden aus dem o.g. dimensionslosen Quotienten in jeweils 0,25 großen Intervallen gebildet.
Für die Einheitsgemeinden und Flecken (n=156) ergibt sich eine mittlerer Wert von 0,81 und ein Median von 0,72. Die stärkste Gemeinde besitzt ein Finanzkraftverhältnis von 2,61, die schwächste eines von 0,38.
Für die Samtgemeinden (n=122) ergibt sich eine mittlerer Wert von 0,72 und ein Median von 0,67. Die stärkste Samtgemeinde weist ein Finanzkraftverhältnis von 1,50 auf, die schwächste eines von 0,43. Continue reading "Faktencheck: Fusionsdruck? (3)" »
Tuesday, September 27. 2016
Faktencheck: Fusionsdruck? (2)
Wie groß ist eigentlich von der Einwohnerzahl her die Einheitsgemeinde Bienenbüttel im Vergleich mit anderen Einheitsgemeinden und Flecken? Tabelle A100001G beim LSN gibt Aufschluß über die Einwohnerzahlen in den verschiedenen Verwaltungseinheiten Niedersachsens (hier: per Stichtag 31.12.2015). Negativ herauszufiltern sind hier alle Regierungsbezirke, Landkreise und das Land selbst, darüber hinaus alle Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, die gemeindefreien Gebiete und Städte (weil an dieser Stelle ein Vergleich mit Flächengemeinden nicht sinnvoll ist).
Es verbleiben die Einheitsgemeinden und Flecken einerseits und die Samtgemeinden andererseits. Für beiden Gruppen wurden Größenklassen gebildet aus Vielfachen von 3000 Einwohnern, die Gemeinden in die jeweilige Größenklassen einsortiert und am Ende gezählt, wieviele Gemeinden sich in welcher Größenklasse befinden.
Für die Einheitsgemeinden und Flecken (n=156) ergibt sich eine mittlere Größe von 11321 und ein Median von 10035 Einwohnern. Die größte Gemeinde besitzt 40949 Einwohner, die kleinste 610.
Für die Samtgemeinden (n=122) ergibt sich eine mittlere Größe von 11765 und ein Median von 11094 Einwohnern. Die größte Samtgemeinde besitzt 28870 Einwohner, die kleinste 3681. Continue reading "Faktencheck: Fusionsdruck? (2)" »
Es verbleiben die Einheitsgemeinden und Flecken einerseits und die Samtgemeinden andererseits. Für beiden Gruppen wurden Größenklassen gebildet aus Vielfachen von 3000 Einwohnern, die Gemeinden in die jeweilige Größenklassen einsortiert und am Ende gezählt, wieviele Gemeinden sich in welcher Größenklasse befinden.
Für die Einheitsgemeinden und Flecken (n=156) ergibt sich eine mittlere Größe von 11321 und ein Median von 10035 Einwohnern. Die größte Gemeinde besitzt 40949 Einwohner, die kleinste 610.
Für die Samtgemeinden (n=122) ergibt sich eine mittlere Größe von 11765 und ein Median von 11094 Einwohnern. Die größte Samtgemeinde besitzt 28870 Einwohner, die kleinste 3681. Continue reading "Faktencheck: Fusionsdruck? (2)" »
Faktencheck: Fusionsdruck? (1)
Ein oft genanntes Argument, warum in Bienenbüttel neue Baugebiete ausgewiesen werden sollten, ist, daß die Eigenständigkeit Bienenbüttels sonst in Gefahr sei. Dies unterstellt (1) einen Fusionsdruck hin zur Eingliederung in eine neue oder bestehende Samtgemeinde bei gleichbleibender Einwohnerzahl und impliziert (2) daß dies negativ sei.
Punkt (2) unterstellt, daß die Interessen Bienenbüttels als Mitglied einer Samtgemeinde nicht in gleichem Maße vertreten werden können, wie als eigenständige Samtgemeinde. Das ist vermutlich richtig. Was aber sind in diesem Kontext die Interessen Bienenbüttels? Sie manifestieren sich in den Beschlüssen des Gemeinderates und der Ausschüsse, sowie im Wirken des Bürgermeisters. Diese Gremien und Personen verlieren im Fall einer Fusion in/mit eine/r Samtgemeinde sicherlich an Macht, zu Gunsten der entsprechenden Gremien und Personen auf Samtgemeindeebene.
Die Bienenbütteler Bürger würden jedoch auch im Falle einer Fusion selbstverständlich weiterhin ihren lokalen Gemeinderat wählen und auch den Samtgemeinderat mitwählen können. Einem "weniger" an unmittelbarem politischen Einfluß stehen möglicherweise andere Vorteile gegenüber... Und selbst auf lokaler, Bienenbütteler Ebene werden viele Entscheidungen sehr kontrovers diskutiert, oft nicht einstimmig getroffen und vom Ergebnis her manchmal nicht verstanden.
Eine abschließende, neutrale Wertung dieses Teilargumentes erscheint nicht möglich.
Anders sieht es aus bei der Frage, ob überhaupt ein Fusionsdruck besteht. Dies wird Gegenstand der nächsten Beiträge sein.
Punkt (2) unterstellt, daß die Interessen Bienenbüttels als Mitglied einer Samtgemeinde nicht in gleichem Maße vertreten werden können, wie als eigenständige Samtgemeinde. Das ist vermutlich richtig. Was aber sind in diesem Kontext die Interessen Bienenbüttels? Sie manifestieren sich in den Beschlüssen des Gemeinderates und der Ausschüsse, sowie im Wirken des Bürgermeisters. Diese Gremien und Personen verlieren im Fall einer Fusion in/mit eine/r Samtgemeinde sicherlich an Macht, zu Gunsten der entsprechenden Gremien und Personen auf Samtgemeindeebene.
Die Bienenbütteler Bürger würden jedoch auch im Falle einer Fusion selbstverständlich weiterhin ihren lokalen Gemeinderat wählen und auch den Samtgemeinderat mitwählen können. Einem "weniger" an unmittelbarem politischen Einfluß stehen möglicherweise andere Vorteile gegenüber... Und selbst auf lokaler, Bienenbütteler Ebene werden viele Entscheidungen sehr kontrovers diskutiert, oft nicht einstimmig getroffen und vom Ergebnis her manchmal nicht verstanden.
Eine abschließende, neutrale Wertung dieses Teilargumentes erscheint nicht möglich.
Anders sieht es aus bei der Frage, ob überhaupt ein Fusionsdruck besteht. Dies wird Gegenstand der nächsten Beiträge sein.
Friday, September 16. 2016
Zur Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse (1)
Auf einer Wahlkampfveranstaltung wurde vor kurzem aus dem Teilnehmer- und Veranstalterkreis angeregt, die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dahingehend zu ändern, daß eine größere Mitwirkung von anwesenden Bürgern ermöglicht werde.
Solch einem Vorhaben sind sehr enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Die Mitwirkungsrechte der Einwohner in Gremiensitzungen beschränken sich auf die in §62 NKomVG genannte Einwohnerfragestunde (Absatz 1) und die Möglichkeit, anwesende Einwohner zu den Beratungsgegenständen zu hören (Absatz 2):
§ 62 Einwohnerfragestunde, Anhörung
(1) Die Vertretung kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen.
(2) Die Vertretung kann beschließen, anwesende Sachverständige und anwesende Einwohnerinnen und Einwohner einschließlich der nach § 41 von der Mitwirkung ausgeschlossenen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören.
(3) Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
Die Einwohnerfragestunde ist in Bienenbüttel in der zur Zeit gültigen Geschäftsordnung wie folgt geregelt:
§ 17 Einwohnerfragestunde
(1) In einer öffentlichen Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Bienenbüttel kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner Fragen beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
Die Geschäftsordnung enthält keine Regelung, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Tagesordnung die Einwohnerfragestunde stattfinden soll, gelebte Praxis ist jedoch, diese regelmäßig zu Beginn der Sitzung stattfinden zu lassen. Der Verfasser unterstützt diese Praxis. Es ist wenig sinnvoll, Fragen zu stellen, nachdem die Ratsmitglieder zu den Tagesordnungspunkten gesprochen haben und Beschlüsse gefaßt worden sind.
Kritisch zu werten ist jedoch, daß Fragen ausschließlich vom Bürgermeister beantwortet werden dürfen. Zunächst fehlt eine Stellvertreterregelung. Folgte man dem Wortlaut, so könnten Einwohnerfragen in Ausschußsitzungen bei Abwesenheit des Bürgermeisters nicht beantwortet werden, zumal auch der ständige Stellvertreter nicht zwingend anwesend sein muß.
Darüber hinaus ist grade bei Fragen zu Beratungsgegenständen nicht plausibel, daß ausschließlich der Hauptverwaltungsbeamte antworten dürfen soll. Dies umso mehr, als er nicht nur eine koordinierende, ausführende Position innehat (wie früher ein Gemeindedirektor), sondern heutzutage ein Amtsträger mit Parteibuch ist, der dezidiert eigene Meinungen vertritt. Die Geschäftsordnung im aktuellen Wortlaut läßt in der Einwohnerfragestunde eigentlich nur Raum für Petitessen ("Ist dem Bürgermeister bekannt, daß in der Bahnhofstraße die Straßenbeleuchtung defekt ist?") oder formell-prozessuale Fragen zu Beratungsgegenständen. ßußert der Bürgermeister seine persönliche Ansicht zu Beratungsgegenständen, so erhält er dadurch nach Meinung der Verfassers eine ggü. den übrigen Mitgliedern der Vertretung herausgehobene Stellung, die ihm verfassungsrechtlich möglicherweise nicht zusteht.
Ich rege daher an, §17 (3) wie folgt abzuändern:
(3) Die Fragen werden vom Bürgermeister/der Bürgermeisterin, seiner/m ständigen Stellvertrer(in) oder dem/der Vorsitzenden beantwortet. Ratsmitglieder können sich ergänzend zu Wort melden, §10 gilt entsprechend. Eine Diskussion findet nicht statt.
Der Verweis auf §10 dient der Klarstellung, daß die üblichen Sitzungsregeln für Wortmeldungen und Redezeit gelten sollen.
Der Passus "Eine Diskussion findet nicht statt" klingt harsch, soll jedoch lediglich unterstreichen, daß Einwohner ausschließlich konkrete Fragen stellen sollen, und verhindern, daß von ihnen Thesen und Meinungen oder allgemeine Kommentare abgegeben werden; so etwas ist verfassungsrechtlich nicht zulässig (analog z.B. zum Verbot für Besucher des Bundes- oder Landtages, bei Sitzungen zu applaudieren).
Ein späterer Beitrag wird sich mit weiteren Aspekten der Geschäftsordnung befassen.
Solch einem Vorhaben sind sehr enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Die Mitwirkungsrechte der Einwohner in Gremiensitzungen beschränken sich auf die in §62 NKomVG genannte Einwohnerfragestunde (Absatz 1) und die Möglichkeit, anwesende Einwohner zu den Beratungsgegenständen zu hören (Absatz 2):
§ 62 Einwohnerfragestunde, Anhörung
(1) Die Vertretung kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen.
(2) Die Vertretung kann beschließen, anwesende Sachverständige und anwesende Einwohnerinnen und Einwohner einschließlich der nach § 41 von der Mitwirkung ausgeschlossenen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören.
(3) Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
Die Einwohnerfragestunde ist in Bienenbüttel in der zur Zeit gültigen Geschäftsordnung wie folgt geregelt:
§ 17 Einwohnerfragestunde
(1) In einer öffentlichen Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Bienenbüttel kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner Fragen beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
Die Geschäftsordnung enthält keine Regelung, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Tagesordnung die Einwohnerfragestunde stattfinden soll, gelebte Praxis ist jedoch, diese regelmäßig zu Beginn der Sitzung stattfinden zu lassen. Der Verfasser unterstützt diese Praxis. Es ist wenig sinnvoll, Fragen zu stellen, nachdem die Ratsmitglieder zu den Tagesordnungspunkten gesprochen haben und Beschlüsse gefaßt worden sind.
Kritisch zu werten ist jedoch, daß Fragen ausschließlich vom Bürgermeister beantwortet werden dürfen. Zunächst fehlt eine Stellvertreterregelung. Folgte man dem Wortlaut, so könnten Einwohnerfragen in Ausschußsitzungen bei Abwesenheit des Bürgermeisters nicht beantwortet werden, zumal auch der ständige Stellvertreter nicht zwingend anwesend sein muß.
Darüber hinaus ist grade bei Fragen zu Beratungsgegenständen nicht plausibel, daß ausschließlich der Hauptverwaltungsbeamte antworten dürfen soll. Dies umso mehr, als er nicht nur eine koordinierende, ausführende Position innehat (wie früher ein Gemeindedirektor), sondern heutzutage ein Amtsträger mit Parteibuch ist, der dezidiert eigene Meinungen vertritt. Die Geschäftsordnung im aktuellen Wortlaut läßt in der Einwohnerfragestunde eigentlich nur Raum für Petitessen ("Ist dem Bürgermeister bekannt, daß in der Bahnhofstraße die Straßenbeleuchtung defekt ist?") oder formell-prozessuale Fragen zu Beratungsgegenständen. ßußert der Bürgermeister seine persönliche Ansicht zu Beratungsgegenständen, so erhält er dadurch nach Meinung der Verfassers eine ggü. den übrigen Mitgliedern der Vertretung herausgehobene Stellung, die ihm verfassungsrechtlich möglicherweise nicht zusteht.
Ich rege daher an, §17 (3) wie folgt abzuändern:
(3) Die Fragen werden vom Bürgermeister/der Bürgermeisterin, seiner/m ständigen Stellvertrer(in) oder dem/der Vorsitzenden beantwortet. Ratsmitglieder können sich ergänzend zu Wort melden, §10 gilt entsprechend. Eine Diskussion findet nicht statt.
Der Verweis auf §10 dient der Klarstellung, daß die üblichen Sitzungsregeln für Wortmeldungen und Redezeit gelten sollen.
Der Passus "Eine Diskussion findet nicht statt" klingt harsch, soll jedoch lediglich unterstreichen, daß Einwohner ausschließlich konkrete Fragen stellen sollen, und verhindern, daß von ihnen Thesen und Meinungen oder allgemeine Kommentare abgegeben werden; so etwas ist verfassungsrechtlich nicht zulässig (analog z.B. zum Verbot für Besucher des Bundes- oder Landtages, bei Sitzungen zu applaudieren).
Ein späterer Beitrag wird sich mit weiteren Aspekten der Geschäftsordnung befassen.
Wednesday, September 14. 2016
Unternehmen: Almased Wellness GmbH (2)
Mit den im vorigen Beitrag für den Abschlußstichtag 31.12.2011 abgeleiteten Zahlen, sowie mit den Angaben in [1] kann man nun den Preis für eine 500g-Packung Almased wie folgt herunterbrechen:
Man kann darüber hinaus abschätzen, daß eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 360% auf 380% für das Geschäftsjahr 2011 das Unternehmen etwa €90.000 gekostet und der Gemeinde mehr eingebracht hätte (wir erinnern uns: eine Erhöhung des Hebesatzes kommt der Gemeinde voll und ganz zugute, die Umlagen erhöhen sich nicht!).
Für die einzelne Packung Almased macht dies etwa €0,02 (in Worten: zwei Cent) höhere Kosten aus.
€20,75 Unverbindliche Preisempfehlung
davon entfallen auf:
€ 1,35 Mehrwertsteuer 7%
€ 3,90 Handelsspanne Apotheke
€ 1,70 Handelsspanne Großhandel
€ 4,70 Produktion und Verpackung
€ 6,20 Vertrieb und Marketing
€ 0,05 Abschreibungen
€ 0,25 Personal
€ 0,35 Gewerbesteuer Bienenbüttel
€ 0,40 andere Steuern
€ 1,85 Jahresüberschuß
Man kann darüber hinaus abschätzen, daß eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 360% auf 380% für das Geschäftsjahr 2011 das Unternehmen etwa €90.000 gekostet und der Gemeinde mehr eingebracht hätte (wir erinnern uns: eine Erhöhung des Hebesatzes kommt der Gemeinde voll und ganz zugute, die Umlagen erhöhen sich nicht!).
Für die einzelne Packung Almased macht dies etwa €0,02 (in Worten: zwei Cent) höhere Kosten aus.
Thursday, September 1. 2016
Unternehmen: Almased Wellness GmbH (1)
In Deutschland ist nach §325 HGB jede Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) und nach §264a HGB jede Personenhandelsgesellschaft ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger (für jeden abrufbar unter www.unternehmensregister.de) zu veröffentlichen. Der Umfang der zu veröffentlichenden Angaben richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens (§267 HGB).
Auf Basis dieser frei zugänglichen Informationen soll hier in loser Folge die wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Situation der aus kommunalpolitischer Sicht bedeutsamsten in Bienenbüttel ansässigen Unternehmen (soweit sie der Publizitätspflicht unterliegen) aufgezeigt werden.
Der mit Abstand größte Gewerbesteuerzahler ist (auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011) die Almased Wellness GmbH. Leider hat dieses Unternehmen seine gesetzlichen Publizitätspflichten für die Abschlußstichtage 31.12.2013 und 31.12.2014 nicht erfüllt. Eine diesbezügliche Anfrage bei Almased blieb unbeantwortet.
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Auf Basis dieser frei zugänglichen Informationen soll hier in loser Folge die wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Situation der aus kommunalpolitischer Sicht bedeutsamsten in Bienenbüttel ansässigen Unternehmen (soweit sie der Publizitätspflicht unterliegen) aufgezeigt werden.
Der mit Abstand größte Gewerbesteuerzahler ist (auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011) die Almased Wellness GmbH. Leider hat dieses Unternehmen seine gesetzlichen Publizitätspflichten für die Abschlußstichtage 31.12.2013 und 31.12.2014 nicht erfüllt. Eine diesbezügliche Anfrage bei Almased blieb unbeantwortet.
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Wednesday, June 29. 2016
Bruttosteuereinnahmen in Bienenbüttel 1992-2014
Im Folgenden drei verschiedene Sichten auf die Bruttosteuereinnahmen in Bienenbüttel seit 1992. In diesen Zahlen sind keinerlei Umlagen enthalten, insbesondere nicht die Gewerbesteuerumlage! Dargestellt sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Grundsteuern A und B sowie sonstige Steuern.
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Tuesday, June 28. 2016
Baufertigstellungen in Bienenbüttel 1991-2015
...unterteilt in Maßnahmen an bestehenden Bauten, neuen Nichtwohngebäuden, Gebäuden mit 1 oder 2 Wohnungen, sowie solchen mit 3 oder mehr Wohnungen:
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Tabelle Z8100102
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Tabelle Z8100102
Monday, June 27. 2016
Gebäude und Wohnungen in Bienenbüttel 1986-2011
Die folgenden Graphik zeigt die Entwicklung der Anzahl der Wohnungen in Bienenbüttel von 1986 bis 2011, aufgeteilt nach Wohnungen in Gebäuden mit einer Wohnung (Whg_1W), Wohnungen in Gebäuden mit zwei Wohnungen (Whg_2W), Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen (Whg_3W), sowie Wohnungen in Nichtwohngebäuden (Whg_NWG):
Betrachtet man den Anteil der jeweiligen Wohnungsart an der Gesamtzahl der Wohnungen, so erhält man folgendes Bild:
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Betrachtet man den Anteil der jeweiligen Wohnungsart an der Gesamtzahl der Wohnungen, so erhält man folgendes Bild:
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Sunday, June 26. 2016
Migrationsbewegungen von und nach Bienenbüttel 2005-2014
Die folgende Graphik beschreibt, von wo Einwohner nach Bienenbüttel zugezogen sind: Ob aus einer anderen Einheits- oder Samtgemeinde im gleichen Landkreis, einem anderen Landkreis im gleichen Regierungsbezirk (eigentlich: in der gleichen "statistischen Region"), einem anderen Regierungsbezirk im gleichen Bundesland, einem anderen Bundesland innerhalb der Bundesrepublik, oder aus einem anderen Staat.
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Prognose zur demographischen Entwicklung
Die Tabelle T0901070 beim LSN enthält eine bis auf Kreisebene "genaue" Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2020, 2025 und 2030 bezogen auf das Basisjahr 2013:
Niedersachsen Statistische Region, Kreis* |
Vorausberechneter Bevölkerungsstand Veränderung zu 2013 in % | ||
---|---|---|---|
2020 | 2025 | 2030 | |
03351 Celle | -4,6 | -8,1 | -11,7 |
03353 Harburg | 1,6 | 1,9 | 1,2 |
03354 Lüchow-Dannenberg | -6,6 | -12,0 | -18,0 |
03355 Lüneburg | 1,1 | 1,5 | 1,6 |
03358 Heidekreis | -4,2 | -7,2 | -10,1 |
03360 Uelzen | -4,7 | -8,2 | -11,9 |
Noch aktuellere Zahlen - jedoch nur auf Landesebene - und ausführliche Hinweise zur Methodik enthält der Aufsatz "Ergebnisse einer Modellrechnung zur künftigen Entwicklung der Einwohnerzahlen in Niedersachsen unter Berücksichtigung verstärkter Zuzüge aus dem Ausland" von Dr. Margot Thomsen in "Statistische Monatshefte Niedersachsen", Ausgabe 5/2016.
Saturday, June 25. 2016
Gründe für die demographische Entwicklung in Bienenbüttel
Die folgende Graphik zeigt den Einfluß von Geburten und Sterbefällen, sowie von Zuzügen und Fortzügen auf die demographische Entwicklung in Bienenbüttel auf:
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Friday, June 24. 2016
Vergleich der Altersstruktur ausgewählter Gemeinden
Die folgende Graphik vergleicht die Altersstruktur der Einheitsgemeinde Bienenbüttel, der Samtgemeinden Ilmenau, Aue, Rosche, Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Adendorf. Die zugrunde liegende Tabelle enthält Angaben zur Anzahl der Einwohner in den Altersklassen bis 3, 5, 6, 10, 12, 15, 18, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 63, 65, 70, 75, 80 und 85 Jahre sowie zur Alterklasse der älter als 85-jährigen.
Diese Zahlen wurden kumuliert und auf der y-Achse aufgetragen, auf der x-Achse die jeweilige Altersklasse. Eine vollständig gleiche Verteilung der Einwohner über alle Altersstufen ergäbe eine Gerade durch den Ursprung einerseits und dem Punkt, der durch das höchste Lebensalter und "100" auf der y-Achse gebildet wird andererseits.
Man erkennt bei allen Gebietskörperschaften den relativ flachen Verlauf bis ca. 45 Jahre und einen dann deutlich steileren Verlauf, der das demographische Problem der "Überalterung" anzeigt.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Tabelle A100002G (bearbeitet durch den Verfasser)
Diese Zahlen wurden kumuliert und auf der y-Achse aufgetragen, auf der x-Achse die jeweilige Altersklasse. Eine vollständig gleiche Verteilung der Einwohner über alle Altersstufen ergäbe eine Gerade durch den Ursprung einerseits und dem Punkt, der durch das höchste Lebensalter und "100" auf der y-Achse gebildet wird andererseits.
Man erkennt bei allen Gebietskörperschaften den relativ flachen Verlauf bis ca. 45 Jahre und einen dann deutlich steileren Verlauf, der das demographische Problem der "Überalterung" anzeigt.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Tabelle A100002G (bearbeitet durch den Verfasser)
Thursday, June 23. 2016
Bevölkerungsentwicklung in Bienenbüttel 1970-2014 nach Altersstufen
In absoluten Zahlen:
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